Für einen angenehmen Aufenthalt in Disney Hotels und zu Ihrer Sicherheit bitten wir Sie, die folgenden Regeln und Bestimmungen zu beachten und einzuhalten:
1. ZUTRITT ZU DEN HOTELS
Sondermaßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von SARS-COV2
Gemäß den Richtlinien der französischen Regierung ist für den Besuch der Disney Parks, der Disney Hotels und des Disney Village weder ein Impfpass noch ein Gesundheitspass erforderlich. In Disneyland Paris besteht außerdem keine Maskenpflicht mehr. In den öffentlichen Verkehrsmitteln (einschließlich der Hotel-Shuttles) und bei Erlebnissen wie der Parade und der Abendshow Disney Illuminations wird das Tragen von Mund-Nase-Masken jedoch weiterhin empfohlen.
1.1. Eingangskontrollen: Aus Sicherheitsgründen behält sich Euro Disney Associés S.A.S. das Recht vor, visuell oder mit speziellen Geräten Taschen, Mäntel und sonstige persönliche Gegenstände der Gäste an den Eingängen und im gesamten Bereich der Hotels zu inspizieren.Gästen, die einer Kontrolle mitgeführter Gegenstände widersprechen, kann der Eintritt in die Hotels verwehrt werden.
Bitte beachten Sie, dass das Mitführen folgender Gegenstände verboten ist:
- Illegale oder gefährliche Substanzen, alkoholische Getränke, Glasflaschen, gefährliche Gegenstände (insbesondere jegliche Art von Angriffs- oder Verteidigungswaffen) sowie Gegenstände, die vom Gesamterscheinungsbild her den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen (z. B. Laserpistolen, Wasserpistolen usw.) und die Sicherheit der Besucher gefährden könnten.
- Gegenstände, die die öffentliche Ruhe stören können (Vuvuzelas, Megafone, Hupen).
- Jegliche Art von Drohnen und fern- oder funkgesteuerten Spielzeugen.
- Jegliche Art von Gegenständen, die Euro Disney Associés S.A.S. als unangemessen oder störend einstuft.
1.3. Kleidung: Alle Besucher sind angehalten, sich stets korrekt und angemessen zu kleiden. Hierzu zählt neben einem Oberteil und Beinbekleidung auch das Tragen von Schuhen. In einigen unserer Restaurants kann eine dem Standard des Etablissements entsprechende Kleiderordnung herrschen, die es zu berücksichtigen gilt. Bitte sehen Sie diesbezüglich auf unserer Website nach oder erkundigen Sie sich zum Zeitpunkt Ihrer Reservierung im jeweiligen Restaurant.
Euro Disney Associés S.C.A behält sich das Recht vor, Personen, die sich so kleiden, dass andere Besucher daran Anstoß nehmen könnten, oder eine Verkleidung tragen, mit der sie irrtümlich für Disney-Figuren gehalten werden könnten, nach freiem Ermessen und jederzeit den Eintritt in das jeweilige Hotel zu verwehren oder des Hotels zu verweisen. Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, das Gesicht komplett zu verhüllen, es sei denn, es besteht eine medizinische Notwendigkeit dazu. Das Tragen von Kostümen und Masken ist Besuchern, die älter als 12 Jahre alt sind, verboten (ausgenommen sind medizinische Gründe). Masken, die von Besuchern dieses Alters getragen werden, müssen so geschaffen sein, dass sie jederzeit eine uneingeschränkte Sicht ermöglichen und die Augen zu sehen sind.
Das Nichteinhalten dieser Kleidungsvorschriften kann dazu führen, dass der Zutritt in die Hotels verwehrt wird.
Bei bestimmten privaten Themenveranstaltungen können anderweitige Regeln gelten. Bitte beachten Sie die jeweiligen Hinweise zu den entsprechenden Veranstaltungen.
1.4. Minderjährige: Zum Aufenthalt in unseren Hotels sind Minderjährige (unter 18 Jahren) nur in Begleitung befugt.
Kinder unter 12 Jahren müssen unter ständiger Aufsicht eines Erwachsenen stehen. Unabhängig von ihrem Alter unterliegen Minderjährige der Aufsichtspflicht ihrer Eltern oder gesetzlichen Betreuer. Diese werden für etwaige durch ihre Schutzbefohlenen verursachte Schäden zur Verantwortung gezogen.
1.5. Tiere: In die Hotels dürfen ausschließlich Begleittiere (z. B. Blindenhunde) mitgenommen werden. Diese sind an der Leine zu führen und ständig vom Besitzer zu beaufsichtigen.
1.6. Polizeiliches Meldeformular: In Anwendung von Artikel R. 611-42 des frz. Gesetzbuches über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern und das Asylrecht müssen alle Personen ab 15 Jahren, die keine französischen Staatsangehörigen sind, bei Ankunft im Hotel einen polizeilichen Meldezettel ausfüllen.
1.7. Zutritt zu den Zimmern: Die Zimmer stehen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag um 11:00 Uhr geräumt sein. (Ausgenommen Disney Davy Crocket Ranch, hier sind die Zimmer ab 16 Uhr bezugsfertig).
2. SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
Spezifische Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von SARS-COV2
Gemäß der französischen Gesetzgebung und den Empfehlungen der Gesundheitsbehörden werden Gäste mit Symptomen, die auf COVID-19 hindeuten und als "wahrscheinliche Fälle" gelten, sowie ihre engen Begleiter, die als "mögliche Fälle" gelten, aufgefordert, sich bis zur Untersuchung durch medizinisches Personal an einem bestimmten Ort zu isolieren. Euro Disney Associés S.A.S. behält sich das Recht vor, Gästen, die sich nicht daran halten, den Zutritt zu unserem Gelände (Parks, Hotels und Disney Village) zu verweigern.
2.1. Maximale Zimmerbelegung: Die Zimmer sind für eine bestimmte Höchstzahl an Personen ausgelegt. Aus Gründen der Sicherheit ist es verboten, mehr Personen in einem Zimmer übernachten zu lassen, als beim Einchecken im Hotel angegeben.
2.2. Verhalten in der Öffentlichkeit: Diebstahl, Störung der öffentlichen Ordnung, verbale oder körperliche Gewalt, Beschimpfungen oder Beleidigungen, Betrug oder Betrugsversuche, Trunkenheit, Verstöße gegen die guten Sitten, Böswilligkeit, Missachtung der Sicherheitsvorschriften und der Hausordnung, Rassismus usw. können Euro Disney Associés S.A.S. veranlassen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wie zum Beispiel die Polizei zu rufen, Anzeige zu erstatten und/oder den/die Verantwortliche/n des Hotels zu verweisen, ohne dass daraus Ansprüche auf Entschädigung, Rückerstattung oder Schadensersatz hergeleitet werden könnten.
Euro Disney Associés S.A.S. behält sich zudem das Recht vor, nach eigenem Ermessen Personen den Zutritt zum Hotel oder den weiteren Aufenthalt im Hotel zu verwehren, die durch ihr Verhalten ihre eigene Sicherheit, die der anderen Gäste oder die Sicherheit der Örtlichkeiten gefährden. Zur Sicherheit aller bitten wir Sie, auf dem Hotelgelände (gekennzeichnet durch das Pförtnerhäuschen am Eingang des jeweiligen Hotels) die Straßenverkehrsordnung zu beachten und sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. Wir bitten Sie ebenfalls, die Bus- und Behindertenparkplätze zu respektieren.
Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit ist es verboten, schnell zu rennen oder sich auf rücksichtlose Weise fortzubewegen und dadurch anderen Personen geflissentlich den Zugang zu erschweren bzw. den Weg zu versperren oder das reibungslose Funktionieren von Sicherheitsvorrichtungen zu verhindern.
Um die Sicherheit aller Gäste zu gewährleisten, muss es dem Personal ermöglicht werden, ein Mal täglich das Zimmer zu betreten.
Wir bitten Sie darum, die Örtlichkeiten sauber zu halten und die für Ihr Wohlbefinden und zu Ihrer Unterhaltung errichteten Anlagen pfleglich zu behandeln.
2.3. Alkoholkonsum: Der Konsum von Alkohol ist reglementiert. Erlaubt sind lediglich die in den Bars und Restaurants der Hotels verkauften alkoholischen Getränke, welche auch nur dort zu sich genommen werden dürfen.
2.4. Evakuierung der Hotels: Die Hotelleitung behält sich das Recht vor, den Zugang zu den Hotels aus Sicherheitsgründen einzuschränken oder ganz einzustellen und die Örtlichkeiten im Falle „höherer Gewalt“ vollständig zu räumen. Um die eventuelle Evakuierung eines Hotels zu erleichtern, bitten wir Gäste bei der Anmeldung eventuelle besondere Bedürfnisse anzugeben.
2.5. Diebstahl oder Sachbeschädigung am Eigentum von Gästen: Euro Disney Associés S.A.S. übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände innerhalb der Hotelanlage. Wir empfehlen Ihnen, die in den Zimmern und an der Hotelrezeption zur Verfügung gestellten Safes zu benutzen, beim Verlassen des Zimmers Fenster und Türen zu schließen und keine Wertgegenstände im Zimmer zurückzulassen.
2.6. Rauchverbot: In den Innen- und Außenbereichen des Hotels, egal ob geschlossen oder überdacht, sowie in allen Hotelzimmern herrscht striktes Rauchverbot. Das allgemeine Rauchverbot gilt auch für elektronische Zigaretten.
2.7. Schutz der Grünanlagen: Zur Gewährleistung der Sicherheit aller darf außerhalb der dafür vorgesehenen Grillstellen des Disney Ranch Davy Crockett kein Feuer entzündet werden.
2.8. Lärm: Um die Ruhe aller zu gewährleisten, bitten wir Sie, darauf zu achten, dass der Lärmpegel sowohl tagsüber als auch nachts in einem für die Nachbarn erträglichen Maß bleibt.
2.9. Serviceräume und technische Bereiche sowie Materialien sind den Hotelmitarbeitern vorbehalten. Bitte öffnen Sie weder diesbezüglich ausgewiesene Türen, Schächte, Schaltschränke oder ähnliche Einrichtungen.
2.10. Videoüberwachung: Euro Disney Associés SCA. betreibt in den Hotels ein Videoüberwachungssystem. Die Kameraüberwachung dient der Sicherheit der Gäste und des Personals sowie dem Schutz der Anlagen und beweglichen Güter. Euro Disney Associés S.A.S. übernimmt die Verantwortung dafür, dass das Kamerasystem ausschließlich gemäß geltender Gesetze und Vorschriften genutzt wird.
Artikel L 251-1 und folgende des frz. Gesetzbuchs über die innere Sicherheit (Code de la Sécurité Intérieure). Dekret 2006-929 vom 28. Juli 2006. Um Informationen und Zugang zu den Bildern zu erhalten, kontaktieren Sie bitte den Sicherheitsdirektor, Tel.: +33.1.64.74.40.00.
2.11. Aufgefundene bzw. zurückgelassene Gegenstände: Aus Gründen der Sicherheit behält sich Euro Disney Associés S.A.S. das Recht vor, mit aufgefundenen Gegenständen in angemessener Art und Weise und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden umzugehen.
3. BEREITSTELLUNG VON BESONDEREN SERVICELEISTUNGEN UND DIESBEZÜGLICHE REGELUNGEN
Bestimmte Services, Restaurants, Geschäfte und Swimmingpools haben lediglich saisonalen Charakter oder können vorübergehend geschlossen oder nicht verfügbar sein – z. B. aufgrund von Bauarbeiten, widrigen Witterungsverhältnissen oder aus Sicherheitsgründen. Diese Schließungen können auch ohne besondere Vorankündigung durchgeführt werden.
Für bestimmte Aktivitäten oder Serviceleistungen, die z. B. die Nutzung der Swimmingpools, Fitnessräume oder des Internets (WLAN) betreffen, können spezielle Hausordnungen oder Nutzungsbedienungen gelten. Bitte erkundigen Sie sich vor Ort danach.
4. VERBOT JEGLICHER NICHT GENEHMIGTER GEWERBEAUSÜBUNG
4.1. Ambulanter Handel und Prospektverteilung: Das Anbieten und Verkaufen von Waren und/oder Dienstleistungen jeder Art durch Dritte sowie das Verteilen von Flugblättern, Flyern und anderen Drucksachen oder Plakaten durch Besucher ist innerhalb des Hotels sowie auf dem gesamten Hotelgelände ausdrücklich verboten.
4.2. Fotos, Bild- und Tonaufnahmen sowie Kopien: Sämtliche Ton- und Bildaufnahmen, die Besucher innerhalb der Hotelanlagen anfertigen, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jegliche gewerbliche Nutzung ist nur gestattet, wenn diese vorher von Euro Disney Associés S.A.S. explizit und schriftlich genehmigt wurde.
Die vorliegende Hausordnung kann sich ändern. Sie kann auf der Internetseite http://www.disneylandparis.de/ abgerufen und an den Eingängen der Hotels eingesehen werden.
Bitte lesen Sie sich auch die spezielle Parkordnung für den Disneyland Park und den Walt Disney Studios Park sowie die für das Disney Village geltende Parkordnung durch.