Zu Ihrem Wohlbefinden und zu Ihrer eigenen Sicherheit bitten wir Sie, die folgenden Vorschriften einzuhalten:
Beim Disney Village (darunter insbesondere der Vorplatz der Parks, die Zufahrtsstrassen um den Lake Disney sowie seine Geschäfte, Restaurants und weitere Freizeiteinrichtungen) handelt es sich um Privateigentum. Um eine sichere und angenehme Umgebung zu gewährleisten, ist der Zutritt zum Disney Village nur denjenigen Personen gestattet, die diese vorliegenden Vorschriften einhalten. Für bestimmte Einrichtungen des Disney Village gelten darüber hinaus zusätzliche Vorschriften. Bitte lesen Sie sich diese ebenfalls durchlesen und halten Sie sich daran.
1. Zugang zum Disney Village:
Sondermassnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von SARS-COV2
Gemäss den Richtlinien der französischen Regierung ist für den Besuch der Disney Parks, der Disney Hotels und des Disney Village weder ein Impfpass noch ein Gesundheitspass erforderlich. In Disneyland Paris besteht ausserdem keine Maskenpflicht mehr. Eine Ausnahme bilden die öffentlichen Verkehrsmittel (einschliesslich der Hotel-Shuttles), bei denen das Tragen einer Maske weiterhin Pflicht ist, sowohl für Gäste als auch für Mitarbeiter. Bei Erlebnissen wie der Parade und der Abendshow Disney Illuminations wird das Tragen von Mund-Nase-Masken jedoch weiterhin empfohlen.
Die Euro Disney Associés S.A.S. behält sich das Recht vor, aus Sicherheitsgründen am Eingang und auf dem Gelände des Disney Village Ihre Kleidung, Jacken und persönlichen Gegenstände per Sichtkontrolle oder mithilfe einer speziellen Ausrüstung zu durchsuchen. Im Falle einer Weigerung behält sich die Euro Disney Associés S.A.S. das Recht vor, den Zutritt zum Disney Village zu verwehren.
Beachten Sie bitte, dass Sie die folgenden Dinge nicht mit ins Disney Village nehmen können: - Unerlaubte, gefährliche Substanzen, alkoholische Getränke, Glasflaschen oder gefährliche Gegenstände (vor allem Angriffs- oder Verteidigungswaffen jeglicher Art) und sämtliche wie Schusswaffen aussehende Gegenstände oder Spielzeuge (z. B. Laserpistolen, Wasserpistolen usw.), die die Sicherheit der Besucher gefährden könnten. - Gegenstände, die die Ruhe der anderen Besucher stören (Vuvuzelas, Megaphone, Hupen usw.). - Freizeitgeräte wie Drohnen oder sonstiges ferngesteuertes oder per Funk gesteuertes Spielzeug. - Alle weiteren Gegenstände, die von der Euro Disney Associés S.A.S. als unangemessen oder störend erachtet werden.
Auch das Tragen von angemessener Kleidung ist immer und überall vorgeschrieben. Das Tragen von Schuhen, einem Oberteil und einem Unterteil ist unter allen Umständen vorgeschrieben.
Wir behalten uns ausserdem das Recht vor, allen Personen, die Kleidung, Make-up oder Tätowierungen tragen, die u. a. für die Kleinsten und generell für ein Familienpublikum unangebracht erscheinen, nach eigenem Ermessen jederzeit den Zutritt zu verwehren oder sie auf dem Gelände des Disney Village aufzugreifen und zum Eingang zurückzubringen. Dies gilt auch für Personen mit Kleidung, Make-up oder Tätowierungen, die von der Euro Disney Associés S.A.S. als unangemessen erachtet werden und die bei anderen Besuchern Reaktionen auslösen oder diese stören würden, da sie als Kostümierung erachtet werden könnten. Jegliche auf dem Boden schleifende Kleidung ist verboten. Dies gilt auch für Accessoires, die die Sicherheit gefährden könnten (Umhänge, Stäbe usw.). Aus Sicherheitsgründen ist das Tragen von Kostümen oder Masken, die das Gesicht vollständig verbergen, für Besucher ab 12 Jahren untersagt (Ausnahme: das Tragen von Masken aus medizinischen Gründen). Wenn Masken von Kindern unter 12 Jahren getragen werden, muss gewährleistet sein, dass die Kinder jederzeit ihre vollständige Umgebung im Blickfeld haben. Ausserdem müssen ihre Augen jederzeit vollständig sichtbar sein. Bei Privatveranstaltungen gelten möglicherweise besondere Vorschriften. Wir bitten Sie, sich auf den jeweiligen Veranstaltungen damit vertraut zu machen.
Kinder unter 12 Jahren dürfen das Disney Village nur in Begleitung eines Elternteils oder eines verantwortlichen Erwachsenen betreten. Die Eltern oder Aufsichtspersonen sind für Minderjährige egal welchen Alters verantwortlich und haften für jegliche Schäden, die diese anrichten könnten.
Mit Ausnahme von Blindenführ- oder Assistenzhunden ist das Mitbringen von Tieren nicht erlaubt. Erstere müssen an die Leine genommen werden und müssen stets unter Aufsicht stehen.
Die Orte und Einrichtungen müssen unbedingt sauber gehalten werden, damit das Vergnügen und Wohlbefinden der Besucher nicht beeinträchtigt wird. Gemeinsame Mahlzeiten, die eine besondere Logistik erfordern (Kühlbox, Tisch), sind im Disney Village verboten. Zwischen dem Parkplatz und den Eingängen zu den Parks kann der Picknickbereich genutzt werden.
Betteln sowie der Verkauf oder Tausch von Waren oder Dienstleistungen durch Besucher ist im Disney Village verboten.
Die Betreiber behalten sich das Recht vor, bestimmte Attraktionen, Restaurants, Geschäfte oder Einrichtungen ohne Vorankündigung und ohne der Angabe von Gründen (wie saisonbedingte Schliessungen oder Renovierungsarbeiten) zu schliessen.
Sondermassnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von SARS-COV2
Gemäss der französischen Gesetzgebung und den Empfehlungen der Gesundheitsbehörden werden Gäste mit Symptomen, die auf COVID-19 hindeuten und als "wahrscheinliche Fälle" gelten, sowie ihre engen Begleiter, die als "mögliche Fälle" gelten, aufgefordert, sich bis zur Untersuchung durch medizinisches Personal an einem bestimmten Ort zu isolieren. Euro Disney Associés S.A.S. behält sich das Recht vor, Gästen, die sich nicht daran halten, den Zutritt zu unserem Gelände (Parks, Hotels und Disney Village) zu verweigern.
Der Alkoholkonsum ist reglementiert. Lediglich die Bars und Restaurants sind zum Ausschank alkoholischer Getränke im Inneren der Lokale berechtigt.
Diebstähle, Störungen der öffentlichen Ordnung, verbale und körperliche Gewalt, Beschimpfungen, Betrügereien, Rauschzustände, sittenwidriges Verhalten, Böswilligkeiten, Verstösse gegen die Sicherheitshinweise, Rassismus, Diskriminierung oder sonstige Verhaltensweisen, die eine strafbare Handlung darstellen, können ein Eingreifen der Euro Disney Associés S.A.S. sowie das Ergreifen von Massnahmen wie das Einschalten der Polizei, das Stellen von Strafanzeigen oder das Erteilen von Platzverweisen ohne Entschädigung, Rückerstattung usw. zur Folge haben.
Rücksichtsloses Laufen, das Tragen von Rollschuhen, Fahrradfahren oder sonstiges spielerisches Fortbewegen - egal, ob motorisierter Art oder nicht - ist ohne ausdrückliche Genehmigung der Euro Disney Associés S.A.S. oder der Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung untersagt.
Es ist verboten, absichtlich den Weg zu versperren, die Freizügigkeit der Besucher zu behindern oder die Funktionstüchtigkeit der Sicherheitseinrichtungen zu beeinträchtigen.
Die Euro Disney Associés S.A.S. übernimmt keinerlei Haftung für Diebstähle, Verluste oder Beschädigungen persönlicher Gegenstände im Disney Village und behält sich das Recht vor, zurückgelassene Gegenstände auf angemessene Art und Weise und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden zu verwalten. Die Euro Disney Associés S.A.S. ist ausserdem von jeglicher Haftung im Falle von höherer Gewalteinwirkung befreit, die eine Evakuierung des Disney Village erforderlich macht.
Jegliche Bilder, Videos, Tonaufnahmen oder Fotos, die von Besuchern im Disney Village gemacht werden, dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Euro Disney Associés S.A.S. ausschliesslich zu privaten, nichtgewerblichen Zwecken verwendet werden.
Verstösse gegen diese Vorschriften, die ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Euro Disney Associés S.A.S. erfolgen, können einen Ausschluss aus dem Disney Village zur Folge haben.
Dieser Platz wird videoüberwacht von Euro Disney Associés S.A.S. Das System wurde installiert, um sowohl die Sicherheit der Gäste als auch des Grundstücks gewährleisten zu können. Euro Disney Associés S.A.S ist verantwortlich für das Management des Systems unter Berücksichtigung derzeitiger Bestimmungen sowie der Gesetzgebung.
Artikel 10 des französischen Gesetzestextes 95-73 vom 21. Januar 1995, verändert durch das Gesetz 2006-64 vom 23. Januar 2006.
Anordnung 96-926 vom 17. Oktober 1996, verändert durch das Dekret 2006-929 vom 28 Juli 2006.
Für weitere Informationen und den Zugriff auf das Videomaterial, kontaktieren Sie bitte den Director of Security unter der Nummer +33 (0) 1.64.74.40.00.
Um die rechtlichen Anforderungen in Frankreich zu erfüllen, informieren wir Sie, dass bewaffnetes Wachpersonal in Disneyland Paris anwesend ist, um die Sicherheit zu gewährleisten. Die vorliegenden Vorschriften können sich ändern und sind auf der Internetseite www.disneylandparis.com einsehbar. Lesen Sie sich diese Bestimmungen vor jedem Besuch im Disney Village durch.
Sie werden ebenfalls dazu angehalten, sich mit den spezifischen Bestimmungen des Disneyland Parks und Walt Disney Studios Park vertraut zu machen.