IN DIESER HAUSORDNUNG WERDEN DIE ALLGEMEINEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE TIERPENSION FESTGELEGT:
1. Zugelassene Tiere:
Sondermaßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von SARS-COV2
In Übereinstimmung mit den jüngsten Richtlinien der französischen Regierung ist für den Zugang zu den Parks, zu den Disney Hotels sowie zu Disney Village kein Impfpass erforderlich.
Das Tragen der Maske ist empfohlen, insbesondere während der Parade und der Nacht-Show Disney Illuminations, sowie in den öffentlichen Verkehrsmitteln (Shuttle-Busse). An allen anderen Orten besteht keine Maskenpflicht mehr.
1.1 Es werden ausschließlich Hunde und Katzen der Besucher von Disneyland Paris aufgenommen; hiervon ausgenommen sind Kampfhunde (Kategorie 1) und Wach- und Schutzhunde (Kategorie 2) laut Artikel L211-12 des französischen Land- und Forstwirtschaftsgesetzes.
Die Tiere werden während des Aufenthalts ihrer Besitzer in Disneyland Paris (Disneyland Park, Walt Disney Studios Park, Disney Village und Disney Hotels) betreut, sofern die Aufnahmekapazität des Centers dies zulässt.
1.2 Es werden nur durch Tätowierung oder einen Elektronik-Chip identifizierte Tiere mit nachweislich gültigem Impfpass aufgenommen.
Außerdem müssen die Tiere für die Aufnahme im Animal Care Center gegen Tollwut geimpft sein.
Das Tier kann nur gegen Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung, eines Impfpasses oder Impfnachweises aufgenommen werden.
1.3 Das Animal Care Center behält sich das Recht vor, den Zugang von Tieren zu verweigern, die sichtbar unter einer möglicherweise ansteckenden Krankheit leiden oder ein ungewöhnlich aggressives Verhalten zeigen.
Sondermaßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von SARS-COV2
In Übereinstimmung mit den jüngsten Richtlinien der französischen Regierung ist für den Zugang zu den Parks, zu den Disney Hotels sowie zu Disney Village kein Impfpass erforderlich.
Das Tragen der Maske ist empfohlen, insbesondere während der Parade und der Nacht-Show Disney Illuminations, sowie in den öffentlichen Verkehrsmitteln (Shuttle-Busse). An allen anderen Orten besteht keine Maskenpflicht mehr.
1.1 Es werden ausschließlich Hunde und Katzen der Besucher von Disneyland Paris aufgenommen; hiervon ausgenommen sind Kampfhunde (Kategorie 1) und Wach- und Schutzhunde (Kategorie 2) laut Artikel L211-12 des französischen Land- und Forstwirtschaftsgesetzes.
Die Tiere werden während des Aufenthalts ihrer Besitzer in Disneyland Paris (Disneyland Park, Walt Disney Studios Park, Disney Village und Disney Hotels) betreut, sofern die Aufnahmekapazität des Centers dies zulässt.
1.2 Es werden nur durch Tätowierung oder einen Elektronik-Chip identifizierte Tiere mit nachweislich gültigem Impfpass aufgenommen.
Außerdem müssen die Tiere für die Aufnahme im Animal Care Center gegen Tollwut geimpft sein.
Das Tier kann nur gegen Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung, eines Impfpasses oder Impfnachweises aufgenommen werden.
1.3 Das Animal Care Center behält sich das Recht vor, den Zugang von Tieren zu verweigern, die sichtbar unter einer möglicherweise ansteckenden Krankheit leiden oder ein ungewöhnlich aggressives Verhalten zeigen.
2. Art der Leistung:
2.1 Die Leistung des Animal Care Centers ist auf die Bereitstellung eines Zwingers pro Tier, sowie die Versorgung mit Wasser beschränkt. Das Animal Care Center kann zudem nach den bei der Anmeldung erteilten Anweisungen des Tierbesitzers Futter ausgeben.
2.2 Der Eigentümer des Tieres muss ein Anmeldeformular ausfüllen, auf dem sämtliche wichtigen Hinweise für die Mitarbeiter des Animal Care Centers aufgeführt sein müssen.
Der Eigentümer erhält eine Kopie dieses Formulars und muss dieses bei der Abholung seines Tieres erneut vorweisen.
2.3 Für die Betreuung jedes Tieres wird eine Tagespauschalvergütung erhoben, deren Höhe von der Dauer des Aufenthalts abhängig ist und die folgendermaßen beglichen werden kann:
2.1 Die Leistung des Animal Care Centers ist auf die Bereitstellung eines Zwingers pro Tier, sowie die Versorgung mit Wasser beschränkt. Das Animal Care Center kann zudem nach den bei der Anmeldung erteilten Anweisungen des Tierbesitzers Futter ausgeben.
2.2 Der Eigentümer des Tieres muss ein Anmeldeformular ausfüllen, auf dem sämtliche wichtigen Hinweise für die Mitarbeiter des Animal Care Centers aufgeführt sein müssen.
Der Eigentümer erhält eine Kopie dieses Formulars und muss dieses bei der Abholung seines Tieres erneut vorweisen.
2.3 Für die Betreuung jedes Tieres wird eine Tagespauschalvergütung erhoben, deren Höhe von der Dauer des Aufenthalts abhängig ist und die folgendermaßen beglichen werden kann:
- Per Bankkarte zum Zeitpunkt der Anmeldung des Tiers im Animal Care Center.
- Bar bei der Gepäckaufbewahrung oder am Ticketschalter am Parkeingang; die entsprechende Quittung muss in diesem Fall bei der Abholung des Tieres vorgewiesen werden.
3. Verpflichtungen des Tierbesitzers:
3.1 Auslauf:
Der Tierbesitzer ist verpflichtet, sein Tier während der Dauer seines Aufenthalts in Disneyland Paris spazieren zu führen, da das Personal der Tierpension nicht dazu berechtigt ist.
Aus Sicherheitsgründen müssen Tiere überall auf dem Gelände von Disneyland Paris an der Leine geführt werden; von dieser Regelung ausgenommen sind nur der Gehegebereich und der Tierauslauf innerhalb der Mauern der Tierpension.
Besitzer werden darauf hingewiesen, dass das Koten auf den Grünflächen des Besucherparkplatzes untersagt ist; davon ausgenommen ist nur der Tierauslauf.
3.2 Zugang zu den Gehegen:
Es darf jeweils nur eine Person den Gehegebereich betreten.
Den Besitzern ist es untersagt, andere in der Tierpension untergebrachte Tiere zu füttern oder zu streicheln.
3.3 Dauer der Betreuung: Die Besitzer haben sich an die Öffnungszeiten der Tierpension zu halten.
Sie verpflichten sich zur Abholung ihres Tiers nach Beendigung ihres Aufenthalts in Disneyland Paris.
Erfolgt keine Abholung innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach dem auf dem Anmeldeformular angegebenen Ende des Aufenthalts, wird davon ausgegangen, dass der Besitzer das Tier freiwillig ausgesetzt hat, und es wird den zuständigen Behörden oder Organisationen übergeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Aussetzen eines Haus- oder Zuchttiers, gezähmten oder in Gefangenschaft gehaltenen Tiers gemäß § 521-1 des französischen Strafgesetzbuchs mit einer zweijährigen Haftstrafe und einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro geahndet wird.
3.1 Auslauf:
Der Tierbesitzer ist verpflichtet, sein Tier während der Dauer seines Aufenthalts in Disneyland Paris spazieren zu führen, da das Personal der Tierpension nicht dazu berechtigt ist.
Aus Sicherheitsgründen müssen Tiere überall auf dem Gelände von Disneyland Paris an der Leine geführt werden; von dieser Regelung ausgenommen sind nur der Gehegebereich und der Tierauslauf innerhalb der Mauern der Tierpension.
Besitzer werden darauf hingewiesen, dass das Koten auf den Grünflächen des Besucherparkplatzes untersagt ist; davon ausgenommen ist nur der Tierauslauf.
3.2 Zugang zu den Gehegen:
Es darf jeweils nur eine Person den Gehegebereich betreten.
Den Besitzern ist es untersagt, andere in der Tierpension untergebrachte Tiere zu füttern oder zu streicheln.
3.3 Dauer der Betreuung: Die Besitzer haben sich an die Öffnungszeiten der Tierpension zu halten.
Sie verpflichten sich zur Abholung ihres Tiers nach Beendigung ihres Aufenthalts in Disneyland Paris.
Erfolgt keine Abholung innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach dem auf dem Anmeldeformular angegebenen Ende des Aufenthalts, wird davon ausgegangen, dass der Besitzer das Tier freiwillig ausgesetzt hat, und es wird den zuständigen Behörden oder Organisationen übergeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Aussetzen eines Haus- oder Zuchttiers, gezähmten oder in Gefangenschaft gehaltenen Tiers gemäß § 521-1 des französischen Strafgesetzbuchs mit einer zweijährigen Haftstrafe und einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro geahndet wird.
4. Haftungsausschluss:
4.1 Die Unterbringung in der Tierpension beinhaltet keinerlei Übertragung der Tierhalterhaftung gemäß § 1385 des französischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, sodass der Besitzer sämtliche Befugnisse bezüglich Aufsicht, Führung und Nutzung seines Tiers behält und für jegliche von diesem verursachten Schäden haftbar bleibt, insbesondere Sach- und Personenschäden an der Tierpension oder ihren Beauftragten, an anderen Nutzern der Tierpension oder an dort untergebrachten Tieren und für Schäden an Dritten.
4.2 Die Gesellschaft EURO DISNEY ASSOCIES S.A.S. und ihre Versicherer sind weder für Erkrankungen oder sonstige Schäden haftbar zu machen, die ein Tier sich während seines Aufenthalts in der Tierpension zuzieht, noch für Schäden, die von Tieren während ihres Aufenthalts in der Tierpension verursacht werden.
4.1 Die Unterbringung in der Tierpension beinhaltet keinerlei Übertragung der Tierhalterhaftung gemäß § 1385 des französischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, sodass der Besitzer sämtliche Befugnisse bezüglich Aufsicht, Führung und Nutzung seines Tiers behält und für jegliche von diesem verursachten Schäden haftbar bleibt, insbesondere Sach- und Personenschäden an der Tierpension oder ihren Beauftragten, an anderen Nutzern der Tierpension oder an dort untergebrachten Tieren und für Schäden an Dritten.
4.2 Die Gesellschaft EURO DISNEY ASSOCIES S.A.S. und ihre Versicherer sind weder für Erkrankungen oder sonstige Schäden haftbar zu machen, die ein Tier sich während seines Aufenthalts in der Tierpension zuzieht, noch für Schäden, die von Tieren während ihres Aufenthalts in der Tierpension verursacht werden.
5. Gültiges Recht:
Sämtliche gemäß dieser Hausordnung getroffenen Vereinbarungen und sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Aufenthalt eines Tieres in der Tierpension entstehen, unterliegen ausschließlich französischem Recht.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an einen der für den Besucherparkplatz zuständigen Mitarbeiter.
Sämtliche gemäß dieser Hausordnung getroffenen Vereinbarungen und sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Aufenthalt eines Tieres in der Tierpension entstehen, unterliegen ausschließlich französischem Recht.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an einen der für den Besucherparkplatz zuständigen Mitarbeiter.