Zutrittsbedingungen und Sicherheitshinweise für einen angenehmen Aufenthalt in unseren Parks
1. ZUGANG ZU DEN PARKS
1.1. Zugangskontrolle : Euro Disney Associés S.A.S. behält sich das Recht vor, Ihre Kleidung, Mäntel und persönlichen Gegenstände am Eingang der Parks und des Geländes aus Sicherheitsgründen visuell oder mit Hilfe besonderer Geräte zu prüfen. Weigert sich der Besucher, diese Regeln einzuhalten, behält sich Euro Disney Associés S.A.S. das Recht vor, ihm den Zugang zu den Parks zu verweigern.
Das Mitbringen der folgenden Gegenstände in die Parks ist verboten:
Besucher, die im Besitz von verbotenen Gegenständen sind, werden aufgefordert, sich dieser vor Betreten der Parks zu entledigen, wobei darauf verwiesen wird, dass Euro Disney Associés S.A.S keine Aufbewahrung von Gegenständen übernimmt und dass verbotene Gegenstände nicht wieder abgeholt werden können und entsorgt werden.
1.2. Sperrige Gegenstände: Das Mitbringen von großen und sperrigen Gegenständen in die Parks, insbesondere von Gepäckstücken und Koffern, deren Abmessungen - Taschen, Räder und Griffe inbegriffen - über 55cm x 40cm x 25cm hinausreichen, ist untersagt. Wir empfehlen Ihnen, keine solchen Gegenstände mitzubringen oder diese in den hierfür vor den Parks vorgesehenen Gepäckaufbewahrungen zu hinterlegen. Die Mitarbeitenden von Euro Disney Associés S.A.S. Sind nicht berechtigt, Ihre Gegenstände in den Parks aufzubewahren, es sei denn in den Gepäckaufbewahrungen und an einigen anderen hierfür vorgesehenen Orten.
Kinderwägen und kleine Wägen sind zugelassen, sofern sie nicht größer als 92 cm x 132cm sind; aus Sicherheitsgründen dürfen sie jedoch nicht in die Attraktionen und Veranstaltungs-Säle mitgenommen werden.
1.3. Fortbewegungsgeräte: Es ist verboten, einen der Parks mit Rollschuhen, Fahrrädern oder anderen persönlichen, motorisierten oder nicht motorisierten Fortbewegungsgeräten zu betreten oder diese zu benutzen; hierzu zählen unter anderem:
Der Zutritt zu den Parks mit einem Fahrzeug und/oder einem anderen elektrischen Fortbewegungsgerät ist Personen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit, die nicht oder nur wenig laufen können, sofern diese:
Es kann ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit dieses Geräts nachweist, gefordert werden (es sei denn es handelt sich um gewöhnliche oder elektrische Rollstühle).
Das Tragen eines Helms oder einer Warnweste wird empfohlen. Während der Nacht oder auch untertags, wenn die Sichtverhältnisse eingeschränkt sind, ist das Tragen einer Warnweste verbindlich vorgeschrieben.
Es wird daran erinnert, dass diese Geräte oder Fahrzeuge sich nur in Schrittgeschwindigkeit und folglich mit höchstens 6km/h fortbewegen dürfen.
1.4. Kleidung : Die Besucher müssen zu jeder Zeit korrekte Kleidung sowie Schuhe, ein Oberteil und ein Unterteil tragen.
Wir behalten uns zudem das Recht vor, in eigenem Ermessen zu jeder Zeit sämtlichen Personen, deren Kleidung, Make-up oder Tattoo unsere jüngsten Besucher oder Familien schockieren könnten, die Interaktionen mit anderen Besuchern provozieren könnten oder diese aufgrund eines Kostüms verwirren könnten, den Zugang zu den Parks zu verweigern bzw. diese aus den Parks zu verweisen. Lange Kleidungsstücke, die auf dem Boden schleifen, sind verboten. Das gleiche gilt für Accessoires, die die Sicherheit in den Attraktionen gefährden könnten (Umhänge, Stöcke, usw.).
Aus Sicherheitsgründen ist das Tragen von das Gesicht vollständig bedeckenden Kleidungsstücken verboten, es sei denn dies erfolgt aus medizinischen Gründen. Das Tragen von Kostümen und Masken ist für Besucher über 12 Jahre verboten (es sei denn dies erfolgt aus medizinischen Gründen). Werden solche Kostüme von Kindern unterhalb der genannten Altersgrenze getragen, dürfen die Masken ihre periphere Sicht nicht einschränken und müssen es anderen ermöglichen, ihre Augen zu sehen.
Bei Nichteinhaltung dieser Kleiderordnung kann der Zutritt zu den Parks verweigert werden. Bei privaten Sonderveranstaltungen können Sonderregelungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich in den Veröffentlichungen zu diesen Veranstaltungen.
1.5. Minderjährige : Kinder unter 12 Jahren müssen in Begleitung eines Familienmitglieds im Alter von mindestens 15 Jahren oder eines Erziehungsberechtigten sein, um eine Eintrittskarte zu erwerben und den Park zu betreten. Sie müssen ständig beaufsichtigt werden. Euro Disney Associés S.A.S behält sich das Recht vor, Kindern unter 7 Jahren den Zugang zu den Attraktionen zu verweigern, sofern sie nicht in Begleitung eines mindestens 15 Jahre alten Familienmitglieds oder eines Erziehungsberechtigten sind. Aus diesem Grund werden unbegleitete Kinder am Eingang der Attraktionen einer Größen- und Alterskontrolle unterzogen.
Bestimmte Attraktionen, Vorführungen und Veranstaltungen können die jüngsten Besucher verängstigen und werden für Kinder unter 1 Jahr nicht empfohlen oder verboten (eine entsprechende Liste erhalten Sie bei unseren Mitarbeitenden). Minderjährige stehen unabhängig von ihrem Alter unter der Verantwortung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten, die gleichzeitig für sämtliche von ihnen verursachten Schäden haften.
Kindergruppen, die die Parks im Rahmen von Ferienfreizeiten besuchen, müssen der geltenden Gesetzgebung entsprechend begleitet werden.
1.6. Tiere : Tiere dürfen mit Ausnahme der nachstehend aufgelisteten Fälle die Parks nicht betreten :
Hilfs- und Blindenhunde laut Artikel L245-3 des französischen Sozial- und Familiengesetzes sind in die Parks zugelassen. Sie müssen an der Leine gehalten werden und stehen unter der Aufsicht ihrer Besitzer. Ihr Zutritt ist auf einige Attraktionen beschränkt (siehe Zugänglichkeitsplan). Es kann ein Nachweis gefordert werden.
Der emotionalen Unterstützung dienende Tiere (nur Hunde oder Katzen) dürfen in die Parks mitgenommen werden, sofern die folgenden Bedingungen vollständig erfüllt sind:
Zur Gewährleistung des Komforts der anderen Besucher vergewissert sich der Besitzer, dass die Tiere die Parks nicht verschmutzen.
Bitte verzichten Sie darauf, Vögel und alle anderen wildlebenden Tiere, die Sie antreffen könnten, zu füttern, sich ihnen zu nähern und sie zu berühren.
1.7. Gültigkeit der Entrittstickets: Sie verpflichten sich, die Gültigkeitsbedingungen des Eintrittstickets zu den Parks zu prüfen und einzuhalten Die Tickets dürfen nur von ein und demselben Besucher während der gesamten Dauer von dessen Aufenthalt verwendet werden. Von fliegenden Händlern erworbene Tickets werden nicht angenommen.
1.8. Verlassen und erneutes Betreten eines Parks: Wenn Sie den einen oder anderen Park verlassen und diesen am gleichen Tag zu einem späteren Zeitpunkt erneut betreten möchten, sollten Sie sich bei einem Mitarbeitenden am Ausgang/an den Drehkreuzen vergewissern, dass Sie über alles Notwendige für ein erneutes Betreten der Parks verfügen (Tickets, Stempel, usw.).
1.1. Zugangskontrolle : Euro Disney Associés S.A.S. behält sich das Recht vor, Ihre Kleidung, Mäntel und persönlichen Gegenstände am Eingang der Parks und des Geländes aus Sicherheitsgründen visuell oder mit Hilfe besonderer Geräte zu prüfen. Weigert sich der Besucher, diese Regeln einzuhalten, behält sich Euro Disney Associés S.A.S. das Recht vor, ihm den Zugang zu den Parks zu verweigern.
Das Mitbringen der folgenden Gegenstände in die Parks ist verboten:
- Gesetzeswidrige, gefährliche Substanzen, alkoholhaltige Getränke, Glasflaschen, gefährliche Gegenstände (insbesondere Verteidigungs- oder Angriffswaffen aller Art und jeder Kategorie), sowie alle Arten von Gegenständen oder Spielsachen, die Ähnlichkeit mit Feuerwaffen aufweisen (z.B. Laserpistole, Wasserpistole, usw.) und die die Sicherheit der Besucher gefährden könnten.
- Gegenstände, die die Ruhe der anderen Besucher stören könnten (Fantröten, Lautsprecher, Hupen).
- Teleskopständer für Fotoapparate oder Handys, die insbesondere für Selfies verwendet werden.
- Freizeitgegenstände wie Drohnen oder andere Spielsachen mit Fern- oder Funkbedienung.
- Sämtliche Gegenstände, die Euro Disney Associés S.A.S. als unangemessen oder störend betrachten könnte.
Besucher, die im Besitz von verbotenen Gegenständen sind, werden aufgefordert, sich dieser vor Betreten der Parks zu entledigen, wobei darauf verwiesen wird, dass Euro Disney Associés S.A.S keine Aufbewahrung von Gegenständen übernimmt und dass verbotene Gegenstände nicht wieder abgeholt werden können und entsorgt werden.
1.2. Sperrige Gegenstände: Das Mitbringen von großen und sperrigen Gegenständen in die Parks, insbesondere von Gepäckstücken und Koffern, deren Abmessungen - Taschen, Räder und Griffe inbegriffen - über 55cm x 40cm x 25cm hinausreichen, ist untersagt. Wir empfehlen Ihnen, keine solchen Gegenstände mitzubringen oder diese in den hierfür vor den Parks vorgesehenen Gepäckaufbewahrungen zu hinterlegen. Die Mitarbeitenden von Euro Disney Associés S.A.S. Sind nicht berechtigt, Ihre Gegenstände in den Parks aufzubewahren, es sei denn in den Gepäckaufbewahrungen und an einigen anderen hierfür vorgesehenen Orten.
Kinderwägen und kleine Wägen sind zugelassen, sofern sie nicht größer als 92 cm x 132cm sind; aus Sicherheitsgründen dürfen sie jedoch nicht in die Attraktionen und Veranstaltungs-Säle mitgenommen werden.
1.3. Fortbewegungsgeräte: Es ist verboten, einen der Parks mit Rollschuhen, Fahrrädern oder anderen persönlichen, motorisierten oder nicht motorisierten Fortbewegungsgeräten zu betreten oder diese zu benutzen; hierzu zählen unter anderem:
- Tretroller mit oder ohne Motor
- Skateboards mit oder ohne Motor
- Segways
- Einräder oder ähnliche Vorrichtungen
- Hoverboards
Der Zutritt zu den Parks mit einem Fahrzeug und/oder einem anderen elektrischen Fortbewegungsgerät ist Personen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit, die nicht oder nur wenig laufen können, sofern diese:
- geeignet sind,
- als Medizingerät anerkannt sind,
- mit mindestens 3 Rädern ausgestattet und somit stabil sind, und
- so konzipiert sind, dass sie die Mobilität und die Stützung des Körpers gewährleisten.
Es kann ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit dieses Geräts nachweist, gefordert werden (es sei denn es handelt sich um gewöhnliche oder elektrische Rollstühle).
Das Tragen eines Helms oder einer Warnweste wird empfohlen. Während der Nacht oder auch untertags, wenn die Sichtverhältnisse eingeschränkt sind, ist das Tragen einer Warnweste verbindlich vorgeschrieben.
Es wird daran erinnert, dass diese Geräte oder Fahrzeuge sich nur in Schrittgeschwindigkeit und folglich mit höchstens 6km/h fortbewegen dürfen.
1.4. Kleidung : Die Besucher müssen zu jeder Zeit korrekte Kleidung sowie Schuhe, ein Oberteil und ein Unterteil tragen.
Wir behalten uns zudem das Recht vor, in eigenem Ermessen zu jeder Zeit sämtlichen Personen, deren Kleidung, Make-up oder Tattoo unsere jüngsten Besucher oder Familien schockieren könnten, die Interaktionen mit anderen Besuchern provozieren könnten oder diese aufgrund eines Kostüms verwirren könnten, den Zugang zu den Parks zu verweigern bzw. diese aus den Parks zu verweisen. Lange Kleidungsstücke, die auf dem Boden schleifen, sind verboten. Das gleiche gilt für Accessoires, die die Sicherheit in den Attraktionen gefährden könnten (Umhänge, Stöcke, usw.).
Aus Sicherheitsgründen ist das Tragen von das Gesicht vollständig bedeckenden Kleidungsstücken verboten, es sei denn dies erfolgt aus medizinischen Gründen. Das Tragen von Kostümen und Masken ist für Besucher über 12 Jahre verboten (es sei denn dies erfolgt aus medizinischen Gründen). Werden solche Kostüme von Kindern unterhalb der genannten Altersgrenze getragen, dürfen die Masken ihre periphere Sicht nicht einschränken und müssen es anderen ermöglichen, ihre Augen zu sehen.
Bei Nichteinhaltung dieser Kleiderordnung kann der Zutritt zu den Parks verweigert werden. Bei privaten Sonderveranstaltungen können Sonderregelungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich in den Veröffentlichungen zu diesen Veranstaltungen.
1.5. Minderjährige : Kinder unter 12 Jahren müssen in Begleitung eines Familienmitglieds im Alter von mindestens 15 Jahren oder eines Erziehungsberechtigten sein, um eine Eintrittskarte zu erwerben und den Park zu betreten. Sie müssen ständig beaufsichtigt werden. Euro Disney Associés S.A.S behält sich das Recht vor, Kindern unter 7 Jahren den Zugang zu den Attraktionen zu verweigern, sofern sie nicht in Begleitung eines mindestens 15 Jahre alten Familienmitglieds oder eines Erziehungsberechtigten sind. Aus diesem Grund werden unbegleitete Kinder am Eingang der Attraktionen einer Größen- und Alterskontrolle unterzogen.
Bestimmte Attraktionen, Vorführungen und Veranstaltungen können die jüngsten Besucher verängstigen und werden für Kinder unter 1 Jahr nicht empfohlen oder verboten (eine entsprechende Liste erhalten Sie bei unseren Mitarbeitenden). Minderjährige stehen unabhängig von ihrem Alter unter der Verantwortung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten, die gleichzeitig für sämtliche von ihnen verursachten Schäden haften.
Kindergruppen, die die Parks im Rahmen von Ferienfreizeiten besuchen, müssen der geltenden Gesetzgebung entsprechend begleitet werden.
1.6. Tiere : Tiere dürfen mit Ausnahme der nachstehend aufgelisteten Fälle die Parks nicht betreten :
Hilfs- und Blindenhunde laut Artikel L245-3 des französischen Sozial- und Familiengesetzes sind in die Parks zugelassen. Sie müssen an der Leine gehalten werden und stehen unter der Aufsicht ihrer Besitzer. Ihr Zutritt ist auf einige Attraktionen beschränkt (siehe Zugänglichkeitsplan). Es kann ein Nachweis gefordert werden.
Der emotionalen Unterstützung dienende Tiere (nur Hunde oder Katzen) dürfen in die Parks mitgenommen werden, sofern die folgenden Bedingungen vollständig erfüllt sind:
- Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests
- Sofern es sich bei dem Tier um einen Hund handelt, darf dieser nicht in die Kategorie der gefährlichen Hunde laut Artikel L211-12 des französischen Land- und Forstwirtschaftsgesetzes fallen
- Die Tiere müssen immer an der Leine gehalten werden und stehen unter der Aufsicht ihres Besitzers
- Ihr Zutritt ist auf einige Attraktionen beschränkt (siehe Zugänglichkeitsplan)
Zur Gewährleistung des Komforts der anderen Besucher vergewissert sich der Besitzer, dass die Tiere die Parks nicht verschmutzen.
Bitte verzichten Sie darauf, Vögel und alle anderen wildlebenden Tiere, die Sie antreffen könnten, zu füttern, sich ihnen zu nähern und sie zu berühren.
1.7. Gültigkeit der Entrittstickets: Sie verpflichten sich, die Gültigkeitsbedingungen des Eintrittstickets zu den Parks zu prüfen und einzuhalten Die Tickets dürfen nur von ein und demselben Besucher während der gesamten Dauer von dessen Aufenthalt verwendet werden. Von fliegenden Händlern erworbene Tickets werden nicht angenommen.
1.8. Verlassen und erneutes Betreten eines Parks: Wenn Sie den einen oder anderen Park verlassen und diesen am gleichen Tag zu einem späteren Zeitpunkt erneut betreten möchten, sollten Sie sich bei einem Mitarbeitenden am Ausgang/an den Drehkreuzen vergewissern, dass Sie über alles Notwendige für ein erneutes Betreten der Parks verfügen (Tickets, Stempel, usw.).
2. SICHERHEITS- UND HYGIENEVORSCHRIFTEN
Sondermaßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von SARS-COV2
In Übereinstimmung mit der französischen Gesetzgebung und den Empfehlungen der Gesundheitsbehörden werden Besucher, die COVID 19 Symptome aufweisen und deshalb als „wahrscheinliche Fälle“ gelten, sowie deren Begleitpersonen, die als „mögliche Fälle“ gelten, aufgefordert, sich in hierfür speziell vorgesehenen Bereichen zu isolieren, um von den ärztlichen Diensten untersucht zu werden; Euro Disney Associés S.A.S behält sich das Recht vor, den Zutritt auf unser Gelände (Parks, Hotels und Disney Village) allen Besuchern zu verweigern, die sich diesen Maßnahmen nicht beugen.
2.1. Verhalten des Publikums: Diebstahl, Störung der öffentlichen Ordnung, verbale und körperliche Gewalt, Beleidigungen, Betrug, Betrügereien, Trunkenheit, Verstöße gegen die guten Sitten, Böswilligkeit, Nichteinhaltung der Sicherheitsbestimmungen und der inneren Ordnung, Rassismus, diskriminierende Äußerungen und diskriminierendes Verhalten, usw. können Euro Disney Associés S.A.S. dazu veranlassen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, d.h. die Ordnungskräfte zu verständigen, Anzeige zu erstatten oder den Besucher aus dem Park zu verweisen, ohne dass hieraus irgendwelche Entschädigungs- oder Regressansprüche entstehen. Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, sich unangemessen fortzubewegen oder zu laufen.
Wir bitten Sie, die Örtlichkeiten und die Anlagen sauber zu halten, um das Vergnügen und den Komfort der Besucher nicht zu beeinträchtigen.
Die Kulissen der Parks sowie die abgesperrten Bereiche sind den Besuchern nicht zugänglich.
Es ist verboten, in den Attraktionen und während der Shows Blitzlichtaufnahmen zu machen oder mit spezieller Beleuchtung zu filmen.
Gemeinsame, eine besondere Logistik (Kühltaschen, Rechaud, Klapptische, umfangreiche Verpackungen) erfordernde Mahlzeiten sind in den Parks verboten. Zwischen dem Parkplatz und dem Eingang der Parks steht ein Picknickbereich zu Ihrer Verfügung. Das Mobiliar auf den Terrassen der Restaurants kann von allen Besuchern benutzt werden, wobei jedoch darauf verwiesen wird, dass es vorrangig den Besuchern zur Verfügung steht, die ihre Nahrungsmitteleinkäufe in den Parks getätigt haben.
Aus sanitären und Sicherheitsgründen ist es verboten, im Inneren der Attraktionen und Veranstaltungssäle sowie in den Warteschlangen zu essen und zu trinken.
2.2. Evakuierung der Parks : Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, wenn die Zahl der Besucher zu hoch ist, aus Sicherheitsgründen oder im Falle höherer Gewalt den Zugang zu den Parks zu beschränken oder zu verweigern oder einen der Parks zu evakuieren
2.3. Diebstahl und Beschädigung des Eigentums der Besucher : Euro Disney Associés S.A.S. übernimmt keine Haftung für den Diebstahl, den Verlust oder für Schäden an Ihren persönlichen Gegenständen, die sich auf dem Parkgelände zutragen könnten. Wir empfehlen Ihnen, sich über die Nutzungsbedingungen der Gepäckaufbewahrung am Eingang jedes Parks zu informieren und diese zu nutzen und keine Wertgegenstände in den Kinderwägen zurückzulassen.
2.4. Verhalten : Euro Disney Associés S.A.S. behält sich darüber hinaus das Recht vor, im eigenen Ermessen sämtlichen Personen den Zugang zum Park zu verweigern bzw. sämtliche Personen der Parks zu verweisen, deren Verhalten die Sicherheit der anderen Besucher, der Mitarbeitenden oder der Attraktionen und Veranstaltungsräume beeinträchtigen könnte.
2.5. Rauchverbot : Es wurden spezielle Außenbereiche für Raucher eingerichtet. Diese sind in den Parkplänen ausgewiesen. Abgesehen von diesen speziellen Zonen ist das Rauchen in den Parks untersagt. Diese Bestimmungen gelten auch für E-Zigaretten.
2.6. Videoüberwachung : Dieses Gelände ist mit einem von Euro Disney Associés S.A.S. betriebenen Video-Überwachungssystem ausgestattet Nähere Informationen hierzu finden Sie am Informationsschild zur Video-Überwachung.
2.7. In Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen informieren wir Sie darüber, dass sich auf dem Gelände von Disneyland Paris bewaffnete Sicherheitskräfte befinden.
2.8. Zurückgelassene Gegenstände: Euro Disney Associés S.A.S. behält sich das Recht vor, zurückgelassene Gegenstände auf angemessene Art und Weise in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden zu verwalten.
3. ZUGÄNGLICHKEIT DER ATTRAKTIONEN, VERANSTALTUNGEN, RESTAURANTS, BOUTIQUEN UND ANDEREN EINRICHTUNGEN
3.1. Verpflichtung der Besucher: Aus Sicherheitsgründen sollten Sie für die Teilnahme an bestimmten Attraktionen über eine gute körperliche Verfassung und eine gute Gesundheit verfügen, nicht unter Bluthochdruck, Herz-, Rücken- oder Genickproblemen oder an Reiseübelkeit leiden bzw. keine Behinderung aufweisen, die durch dieses Abenteuer verstärkt werden könnte.
Deshalb verpflichtet sich jeder Besucher, vor der Ankunft in den Parks seinen Gesundheitszustand zu prüfen und sich über die Zugangsbedingungen und Sicherheitsregeln anhand der Broschüren, geeigneten Websites und Informationen am Parkeingang, in den Leitfäden oder bei den Mitarbeitenden der Parks zu informieren.
Die auf diesen Gesundheits- und Sicherheitsgründen basierenden Beschränkungen stellen keine diskriminierenden Maßnahmen dar.
3.2. Morphologie : Es gelten Größenbeschränkungen Auch können eine besondere Sitzkonfiguration und Sicherheitsvorkehrungen einige Attraktionen für Besucher mit bestimmten Morphologien ungeeignet machen.
Die Haltung des Oberkörpers muss ausreichend stabil sein, um in den Fahrzeugen der Attraktionen eine geeignete Position aufrechthalten zu können.
3.3. Zugang für schwangere Frauen und Personen mit Behinderungen: Schwangere Frauen und Personen mit bleibenden Behinderungen sowie sämtliche Personen, die einen vorrangigen Zugang in den Warteschlangen für sich beanspruchen können, werden gebeten, sich über die Risiken, Bedingungen, Einschränkungen und Zutrittsformalitäten zu unseren Attraktionen an den hierfür vorgesehenen Orten (City Hall für den Disneyland Park, Studio Services für den Walt Disney Studios Park) oder vor ihrer Ankunft auf unserer Website zu informieren.
3.4. Photosensitive Besucher: Attraktionen und Shows, in denen stroboskopische, blinkende Lichteffekte zum Einsatz kommen, können photosensitive Personen beeinträchtigen und sollten von diesen vermieden werden.
3.5. Schließung und verspätete Öffnung: Bestimmte Shows, Attraktionen, Paraden, Restaurants, Boutiquen und Etablissements können verspätet geöffnet oder aufgrund von Renovierungsarbeiten, ungünstigen Witterungsverhältnissen bzw. aus Sicherheitsgründen geschlossen werden. Die Besucher werden darüber informiert, dass solche Schließungen ohne Vorankündigung erfolgen können und mit keinerlei Erstattungs- oder Ausgleichsansprüchen einhergehen.
4. VERBOT UNZULÄSSIGER GEWERBLICHER AKTIVITÄTEN
4.1. Fliegende Händler und Verteilung von Prospekten Der Verkauf von Gütern und/oder Serviceleistungen im Inneren der Parks sowie die Verteilung von Flugblättern, Prospekten, Plakaten und anderem Druckwerk durch die Besucher ist ausdrücklich verboten. Der Weiterverkauf und/oder der Kauf von Eintritts-Tickets bei fliegenden Händlern ist verboten.
4.2. Fotografien, Registrierungen und Kopien: Bilder, Videos, Tonaufnahmen oder Fotografien eines Besuchers im Gelände der Parks dürfen nur zu persönlichen und nicht gewerblichen Zwecken verwendet werden, es sei denn es liegt eine im Vorfeld erteilte, ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Euro Disney Associés S.A.S. vor.
Die vorliegende Innere Ordnung kann auf der Website www.disneylandparis.com sowie bei den Mitarbeitenden der Abteilung Besucherbeziehungen eingesehen werden und kann ohne Vorankündigung abgeändert werden.