Begleiter
maximal 4 PersonenDie Begleitpersonen müssen bei Ausstellung der Karte anwesend sein.
Darunter einer über 15 Jahre alten Person und ohne Behinderung, die im Bedarfsfall helfend eingreifen kann. Sie begleiten Personen mit:
- Gehbehinderungen
- verringertem Sehvermögen
- psychischen* oder kognitiven Defiziten*,
- Autismus oder Verhaltensstörungen*
*In einigen Attraktionen kann eine einzige Begleitperson mehrere behinderte Personen gleichzeitig betreuen.Aus Sicherheitsgründen ist in einigen Attraktionen immer nur eine einzige behinderte Person zugelassen: s. Einzelheiten je Attraktion.
Wenn der Karteninhaber nicht mit auf eine Attraktion geht, müssen sich seine Begleitpersonen nach den allgemeinen Regeln anstellen.
Begleitpersonen sind verpflichtet, beim Besuch in den Disney
® Parks folgende Betreuungsleistungen zu erfüllen:
- Beim Einsteigen die Anweisungen des Cast Member der jeweiligen Attraktion zu befolgen,
- die behinderte Person bei der Fahrt auf der Attraktion zu begleiten,
- beim Ein-, Aus- und Umsteigen zu helfen,
- bei eventuellen Evakuierungen Hilfestellung zu leisten,
- die Hinweise und Sicherheitsmaßnahmen, die in Disneyland® Paris schriftlich oder mündlich im Umlauf sind, weiterzugeben,
- im Bedarfsfall beruhigend einzugreifen,
- der behinderten Person bei der Auswahl der für sie geeigneten Attraktion behilflich zu sein.
SONDERTIPP: Begleitpersonen erhalten gegen Vorlage einer Bescheinigung kostenlosen Eintritt zu den Parks.