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Tierpension

Allgemeine Bedingungen


Die Tierpension ist ausschließlich den Haustieren der Besucher des Disneyland Resort Paris (DLRP) vorbehalten.

Die Tierpension nimmt nur Hunde und Katzen auf.

Die Versorgung der in Pension gegebenen Tiere besteht ausschließlich in der Verabreichung von Nahrung und Wasser.

Die Mitarbeiter der Tierpension können die Tiere in keinem Fall ausführen. Jeder Kunde der Pension ist daher für die gesamte Dauer seines Aufenthaltes im DLRP für das tägliche Ausführen seines Tieres verantwortlich.

Der Käfig wird erst nach der endgültigen Abholung des Tieres gereinigt.

Für die Aufnahme in der Tierpension wird eine Tagespauschale erhoben, deren Betrag von der Länge des Aufenthaltes in der Pension abhängt und die Versorgung mit Nahrung und Wasser umfasst.

Das Betreten des Käfigs ist immer nur einer Person gestattet. Hierzu ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises erforderlich.

Die Tiere dürfen nur von ihrem Besitzer oder Halter mit Nahrung versorgt oder gestreichelt werden.

Zur Aufnahme des Hundes oder der Katze in der DLRP-Tierpension muss der Kunde ein Impfbuch und/oder ein ordentliches behördliches Gesundheitszeugnis vorlegen. Die Tollwutimpfung ist Vorschrift.

Ihr vierbeiniger Gefährte muß tätowiert und gegen Tollwut geimpft sein. Es muss hierfür unbedingt ein gültiger Impfpass bzw. Impfattest vorgelegt werden, welcher mehr als einen Monat und weniger als ein Jahr alt sein muss. Diese Dokumente müssen auf Französisch und von einem offiziellen Tierarzt des Herkunftslandes ausgestellt sein.

Sollte ein Tier dringend einer Behandlung bedürfen, ist die Tierpension außer im Falle einer ausdrücklichen schriftlichen Untersagung durch den Halter berechtigt, die Leistungen eines Tierarztes ihrer Wahl in Anspruch zu nehmen. Der Kunde übernimmt die tierärztlichen Kosten und ist unter keinen Umständen zu juristischen Schritten, gleich welcher Art, gegen die Euro Disney Associés S.C.A. bzw. deren Versicherer berechtigt.

Die Haustiere sind nur für die Dauer des Besuches bzw. Aufenthaltes seines Halters/Besitzers im DLRP zur Betreuung in der Tierpension berechtigt.

Jedes Tier, das nicht spätestens 24 (vierundzwanzig) Stunden nach Ablauf des auf dem Aufnahmeformular angegebenen Datums abgeholt wird, gilt als willentlich ausgesetzt und wird den zuständigen Behörden und Organisationen überstellt.

Gemäß Gesetz Nr. 99-5 vom 6. Januar 1999 wird die willentliche Aussetzung eines gezähmten oder in Gefangenschaft lebenden Tieres oder eines Haustieres gemäß den Bestimmungen des Artikels 521-1 des Nouveau Code Pénal bestraft, nämlich mit einer Geldbuße von 30.489 € (dreißigtausendvierhundertneunundachtzig Euro) oder 2 (zwei) Jahren Gefängnis.

Die Gesellschaft Euro Disney Associés S.C.A. und ihre Versicherer sind ausdrücklich entbunden von jeder Haftung für die Infizierung mit Krankheiten oder andere von demHaustier während seines Aufenthaltes in der Pension erlittene oder verursachte Schäden und von der Haftung für die von einem Tier während seiner Betreuung durch Euro Disney Associés S.C.A. verursachten Schäden, es sei denn, der Besucher kann ein Verschulden der Mitarbeiter der Tierpension nachweisen. In allen Fällen aber kann der Gegenwert der von Euro Disney Associés S.C.A. eingegangenen Haftung unabhängig von der Haftungsursache das 50-fache (Fünfzigfache) der erhobenen Tagespauschale nicht überschreiten. Aller weiteren Entschädigungs- und Wiedergutmachungsansprüche sind ausgeschlossen.

Für Streitfälle, die aus dem Aufenthalt eines Haustieres in der DLRP-Tierpension erwachsen, gilt ausschließlich französisches Recht. Zuständig sind einzig die Gerichte von Paris

Wir danken Ihnen im voraus für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

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